Diese Verfahrensanweisung beschreibt die offiziellen Abläufe und Zuständigkeiten, nach denen für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes des Kreises Paderborn notwendige Schulungen identifiziert werden, wie der Schulungs- und Fortbildungsbedarf der einzelnen Mitarbeiter ermittelt wird und wie Schulungen zu dokumentieren sind.
Die Verfahrensanweisung gilt für den gesamten Rettungsdienst und Krankentransport des Kreises Paderborn.
Die Ermittlung des Ausbildungs- und Fortbildungsbedarfs obliegt im Bereich der medizinischen Aus- und Fortbildung dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Ingo Christiansen und der Rettungsdienstleitung.
Die Lehrrettungsassistenten werden bei der Organisation durch die Rettungsdienstleitung eingebunden. Die Durchführung können sowohl eigene Mitarbeiter als auch unabhängige Mitarbeiter / Organisationen sowie private Anbieter (Schulungsunternehmen) leisten. Die Freigabe von Maßnahmen erfolgt, wenn keine gesetzliche Vorgabe besteht, immer durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Absprache mit der Rettungsdienstleitung.

Ab sofort gilt eine neue Rufnummer zur Vermittlungs des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Unter der Rufnummer 01 80 / 5 04 41 00 (14ct/min,...
