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RETTUNGSDIENST / AUSBILDUNG
SONNTAG 05. FEBRUAR 2012
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AUSBILDUNG

Im Rettungsdienst gibt es verschiedene Ausbildungsstufen die hier vorgestellt werden.

Rettungshelfer / Rettungshelferin

Rettungshelfer werden üblicherweise als Fahrer im Krankentransport eingesetzt.

 

Die Ausbildung zum Rettungshelfer gliedert sich wie folgt:

  • Lehrgang
  • Klinikpraktikum
  • Rettungswachenpraktikum

 

In dem 160 Stunden dauernden Lehrgang an einer staatlich zugelassenen Rettungsdienstschule lernt der angehende Rettungshelfer den Umgang mit den medizinischen Geräten und die rettungdienstlich relevante, seiner Tätigkeit angepasste, Theorie.

 

Das 80-stündige Klinikpraktikum soll dem angehenden Rettungshelfer die in der Schule gelernten lebensrettende Maßnahmen in der Praxis näherbringen und sein theoretisches Wissen vertiefen.

 

Das ebenfalls 80-stündige Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung der organisatorischen und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse.

Der Einsatz des Praktikanten erfolgt sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung.

 

Im Rettungsdienst des Kreises Paderborn erfolgt der Einsatz von Rettungshelfern leidiglich im Krankentransport. Zivildienstleistende durchlaufen i.d.R. diesen Ausbildungsgang.

Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin

Rettungssanitäter können als verantwortliche Person im Krankentransport oder als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt werden.

 

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in vier Teile:

  • Lehrgang
  • Klinikpraktikum
  • Rettungswachenpraktikum
  • Abschlusslehrgang mit Prüfung

 

Der Lehrgang dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 160 Stunden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

 

Das 160-stündige Klinikpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten und wird in Vollzeitform innerhalb von vier Wochen durchgeführt.

 

Das ebenfalls 160-stündige Rettungswachenpraktikum soll dem Praktikanten den Bezug des auf der Schule gelernten zum praktischen Berufsalltag näherbringen.

Der Einsatz erfolgt ebenfalls im Krankentransport und der Notfallrettung.

 

An das Rettungswachenpraktikum schließt sich ein 40-stündiger Abschlusslehrgang an, in dem noch einmal das Wichtigste wiederholt und auf die Prüfung vorbereitet wird.

Rettungsassistent / Rettungsassistentin

Rettungsassistenten müssen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 RettAssG (Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten) besitzen.

 

Rettungsassistenten werden auf Rettungsmitteln der Notfallrettung als verantwortliches Besatzungsmitglied eingesetzt.

 

Sie sind verantwortlich für den fachgerechten Transport und die Sicherung und Erhaltung der Vitalfunktionen der ihnen anvertrauten Patienten. Erfolgt der Einsatz zusammen mit einem Arzt, assistieren sie diesem.

 

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten gliedert sich in drei Teile:

  • Lehrgang gemäß § 4 RettAssG
  • Praktische Tätigkeit auf der Rettungswache gemäß § 7 RettAssG
  • Abschlussgespräch

 

Der Lehrgang nach § 4 RettAssG dient zur Erlangung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungsassistent zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt und umfasst 1200 Stunden. Er dauert, wenn er in Vollzeitform durchgeführt wird, 12 Monate.

Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.

 

Der Einsatz auf einer Rettungswache dient zur Festigung der erlernten Maßnahmen und zur Sicherung der organisatorisch-taktischen Maßnahmen am Einsatzort.

Das Praktikum dauert, sofern in Vollzeit ausgeübt wird, 12 Monate und umfasst 1600 Stunden.

 

Am Ende des Praktikums steht ein Abschlussgespräch mit einem der betreuenden Lehrrettungsassistenten und einem vom Gesundheitsamt bestellten Arzt.

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